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1. Funktionsweise des Programms
Im enerix Empfehlungsprogramm kann auf der Webseite https://empfehlung.enerix.de/p3gR6Y eine Person („der Empfehler“) sowohl mit bestehender als auch nicht bestehender Vertragsbeziehung zu uns, enerix, einer anderen Person, welche noch nicht enerix Kunde ist ("der Empfehlung"), den Abschluss eines Vertrages über enerix Leistung empfehlen. Pro empfohlenen Kunden kann für den Werbenden nur einmalig ein Anspruch auf eine Empfehlungsprämie entstehen. Bei weiteren oder nachfolgenden Bestellungen dieses Kunden entsteht kein weiterer Anspruch auf eine Prämie. Du meldest dich zu dem Partnerprogramm mit deinen korrekten Anmeldedaten an und erhältst deinen persönlichen Empfehlungslink. Diesen teilst du ganz einfach über E-Mail, SMS, WhatsApp, Social Media oder andere Kanäle deiner Wahl.
3. Was ist eine Empfehlung?
Eine unqualifizierte Empfehlung ist eine Person, die sich durch deinen Link nur die angemeldet hat und danach nichts kauft. Eine qualifizierte Empfehlung 1 ist eine Person, die durch deinen Empfehlungslink einen erfolgreichen Termin vereinbart und sich danach für eine Photovoltaikanlage entscheidet.
4. Prämien und Angebote
Als Empfehler bekommst 250€ als Gutschein wenn jemand durch deinen Link eine Photovoltaikanlage kauft.
4. Ausgabe von Prämien und Angeboten
Du erhältst deine Prämie, sobald dein empfohlenes Angebot 14 Tage nach dem Widerrufsrecht liegt und zu 100% an enerix ausbezahlt wurde
5. Allgemeine Hinweise
Wir behalten uns vor, die Höhe der Prämien in Zukunft anzupassen. Es gelten immer die Prämienhöhen/Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Ihrer Empfehlung gültig sind. Auf dieser Seite finden Sie immer die aktuell gültigen Prämien. Die Werbeprämien sind eine freiwillige Leistung von enerix, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
6. Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme und Obliegenheiten des Empfehlers
Der Empfehler muss eine natürliche Person sein, das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Vertriebspartner oder Dienstleister im direkten Kundenkontakt mit enerix. Eine Selbstempfehlung ist ausgeschlossen. Ein Einsatz Dritter ist untersagt. Der Empfehler sichert zu, dass seine Teilnahme am Programm, soweit er ausschließlich Sachprämien auswählt, nicht geschäftlich oder gewerblich erfolgt.
7. Voraussetzung für die Versendung von Empfehlungsnachrichten
a) Der Empfehler darf eine Empfehlungsnachricht nur dann verschicken, wenn der Empfehlungsempfänger ihm gegenüber in den Erhalt entsprechender Nachrichten, in die Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch enerix bzw. zu dem Zweck der Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen von enerix im Rahmen des Empfehlungsprogramms nachweisbar eingewilligt hat. Andernfalls ist der Empfehler verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung oder Verwendung ihrer Daten oder unaufgeforderter Kontaktaufnahme gegenüber enerix geltend machen.
b) Der Empfehler darf die Absender-Adresse seiner Empfehlungsnachrichten nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der Empfehlungsnachricht sei enerix.
c) enerix ermöglicht dem Empfehler über technische Systeme die oben genannten Versendungsmöglichkeiten so zu bedienen, dass durch Anklicken der verschiedenen Buttons entweder der entsprechende Client des Empfehlers geöffnet wird und ein von enerix vorgegebener Empfehlungstext automatisiert eingefügt wird, oder ein Empfehlungslink generiert wird, der von dem Empfehler über die vorgegebenen Versendungsmöglichkeiten versandt werden kann.
Der Empfehler ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für enerix abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein. Die durch den Empfehler versendete Empfehlungsnachricht darf keine Darstellung von Gewalt oder sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende, rassistische oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Abstammung, Herkunft, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter enthalten.
8. Prämienvoraussetzungen
Der Anspruch auf die Prämie wird wirksam, wenn der Empfehlungsempfänger einen rechtswirksamen Vertrag mit enerix abschließt und dieser bestätigt wurde.
Die Höhe der Prämie ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der erfolgreichen Vermittlung jeweils gültigen Prämiensortiments des enerix Empfehlungsprogramms. Bis zur Bestätigung Ihrer erfolgreichen Vermittlung und zur Prämienbereitstellung können in Ausnahmefällen bis zu X Monate vergehen.
Der etwaige Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar, belastbar oder vererbbar. Nicht prämienfähig sind Verträge, die der Neukunde storniert oder widerruft oder die seitens enerix aus berechtigtem Interesse gekündigt wurden (z. B. bei Nichtzahlung der Vertragsleistung).
Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn der Empfehler im Rahmen der Vertragsempfehlung gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen aus Ziffer 3, 4 und 6 der Teilnahmebedingungen, verstoßen hat.
Das Empfehlungsprogramm ist nicht mit anderen enerix Vorteilsprogrammen kombinierbar.
9. Sperrung und Provisionsentzug
Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Empfehlers gegen die Teilnahmebedingungen, ist enerix berechtigt, dem Empfehler die Prämien zu entziehen. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche von enerix bleiben unberührt.
11. Kosten der Nutzung des enerix Empfehlungsprogramm
Die Nutzung vom enerix Empfehlungsprogramm ist für den Empfehler kostenlos. Er trägt lediglich die für die Herstellung der Internet-Verbindung anfallenden Kosten sowie die Kosten der Kontaktaufnahme zu dem Geworbenen.
Nach erfolgreicher Registrierung wird dem Werber via E-Mail ein Zugang zum Portal des enerix Empfehlungsprogramm zugesendet, über dies der generierte Werbelink erneut abgerufen werden kann. Die Einlösung der Prämie erfolgt ebenfalls über das Portal des enerix Empfehlungsprogramms.
12. Freistellungsanspruch
Der Empfehler verpflichtet sich, enerix Empfehlungsprogramm Dritter freizustellen, die geltend gemacht werden, weil der Empfehler die Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen verletzt hat. Darüber hinaus wird der Empfehler enerix die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere auch Ordnungsgelder, interne Kosten und externe Verfahrenskosten in diesem Zusammenhang entstehen.
13. Prämien
Angebot von Prämien ist freibleibend und gilt nur solange der Vorrat reicht. Eine Auszahlung von Bargeld erfolgt nicht.
Der Anspruch auf Einlösung der Prämie unterliegt der gesetzlichen Regelverjährung.
Stand 29.08.2024